Von DIE LINKE. NRW
Der SPD-Vizekanzlerkandidat Martin Schulz hat in einem auf queer.de und im Szene-Magazin FRESH veröffentlichten Interview zur Queerpolitik mit Halbwahrheiten agiert. Hierzu erklärt der queerpolitische Sprecher der Partei DIE LINKE in NRW, Jasper Prigge:
Martin Schulz behauptet in einem Interview mit queer.de und FRESH allen Ernstes, der § 175 sei 1973 von der von Willy Brandt (SPD) geführten Bundesregierung „in seiner nationalsozialistischen Ausprägung entschärft“ worden. Fakt ist, dass die NS-Fassung des § 175 StGB in der Bundesrepublik bis 1969 galt und in jenem Jahr aufgrund zunehmenden politischen Drucks von der großen Koalition unter Kurt-Georg Kiesinger (CDU) entschärft wurde. Das Totalverbot der mann-männlichen Homosexualität fiel weg. Diese Reform von 1969 war einer de Anstöße für die sich dann entwickelnden Schwulengruppen in der Bundesrepublik. 1973 wurde dann lediglich das „Schutzalter“ geändert, aber auch die SPD-Regierung Brandt hielt weiterhin an der strafrechtlichen Sonderbehandlung mann-männlicher Homosexualität fest. Noch 1987 lehnt der damalige SPD-Kanzlerkandidat Johannes Rau in einer Radiosendung des WDR eine Abschaffung des §175 StGB ab und verwies dabei auf den angeblichen „Jugendschutz“. 1989 lehnte die SPD im Bundestag auch als Oppositionsfraktion einen Grünen-Antrag zur Abschaffung des §175 StGB zusammen mit CDU/CSU und FDP ab.
Die Aussage „Die SPD stand immer für die volle Gleichstellung“ von Martin Schulz ist in dem Interview von daher vor allem eins: Geschichtsklitterei.
Mit seinen falschen zeitlichen Angaben wollte Schulz in dem Interview offenbar von der Ausgangsfrage ablenken, warum nicht schon unter den sozialdemokratischen Kanzlern Brandt, Schmidt und Schröder die Rehabilitierung der Opfer des §175 StGB angegangen wurde. Fakt ist hier: die damalige SPD/Grünen-Bundestagsmehrheit zur Regierungszeit Schröder (SPD) hat zwar eine Rehabilitierung und Entschädigung für die Opfer des §175 StGB in der Nazi-Zeit in die Wege geleitet, aber den von der damaligen PDS-Fraktion (heute: DIE LINKE) eingebrachten Antrag, auch die §175-Opfer der Nachkriegszeit zu entschädigen, abgelehnt. Und das, obwohl ja der §175 StGB bis 1969 wortgleich zur Nazi-Fassung war.
Vor diesem Hintergrund wäre es mehr als angemessen gewesen, wenn Martin Schulz auch die langjährige Beteiligung der SPD an der Diskriminierung Homosexueller eingestanden und aufgearbeitet hätte.
Dies gilt auch für das Thema Ehe-Öffnung. Gerade die SPD hat im Jahre 2000 immer wieder mit verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Ehe-Öffnung argumentiert und auch daher lediglich einem Sondergesetz, dem „Lebenspartnerschaftsgesetz“, zugestimmt. Noch in der laufenden Legislaturperiode hat sie die Ehe-Öffnung 30 mal von der Tagesordnung des Rechtsausschusses absetzen lassen und erst nach Merkels Aussage über die „Gewissensfrage“ ihre Blockadehaltung aufgegeben.
Die Großspurigkeit, mit der Martin Schulz in dem Interview in Anspruch nimmt, die SPD habe sich immer schon konsequent für die Rechte von LGBT eingesetzt, ist nicht nur historisch falsch. Sie ist all denen gegenüber eine Unverschämtheit, die sich seit Jahrzehnten für Gleichstellung und Emanzipation einsetzen – und sich dabei oft genug auch an der SPD ihre Zähne ausgebissen haben.